Neue Regeln für den EU Import sorgen für Verwirrung!

Neue Importbestimmungen für “zusammengesetzte” Produkte, dazu gehören Schokolade, Müesli, Backwaren…, gelten seit dem

Neue Regeln für den EU Import sorgen für Verwirrung!

 

Wie die Biscosuisse und die Chocosuisse in einem gemeinsamen Newsletter mitteilen, müssen beim Import in die EU neue veterinärrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.

Nach dem die Infoschreiben vom 30.März  und 21. April einige Hektik und Verwirrung ausgelöst haben, folgt nun eine gemeinsame Präzisierung.

Für zusammengesetzten Lebensmittel sind, beim Import in die EU, neuen Importbescheinigungen erforderlich. Wer diese ausstellen muss, wo die Vorlagen zu finden sind und wie der Kontrollprozess definiert ist, finden Sie HIER!

Weiter gibt es eine Beilage zur Präzisierung seitens des BLV.

Erfolgreiches Online-Seminar zu den Incoterms 2020

Aktives WEBINR zu den Incoterms 2020!

 

Erfolgreiches Online-Seminar zu den Incoterms 2020

Das Online auch interaktiv geht, wurde am Seminar zu den Incoterms 2020 vom 21.04.2021 bewiesen.

Neben dem Input unseres ICC akkreditierten Trainers, Peter Stump von der Würth Logistics AG, war das Online Seminar geprägt durch viele Fragen und aktive Diskussion der Teilnehmer.

Ich bedanke mich bei allen Mitwirkenden für den interessanten Nachmittag.

WEBINAR Incoterms© 2020 – Vertragsklauseln in der PRAXIS!

Die Lieferbedingungen sind im internationalen Warenverkehr ein we­sentliches Vertragselement. Deren Kenntnis für international tätige Un­ternehmen somit ein unabdingbares Muss.1

WEBINAR Incoterms© 2020 - Vertragsklauseln in der PRAXIS!

Das WEBINAR zu den INCOTERMS 2020 vom 21.04.2021 findet definitiv statt.

Ab 13.30 Uhr invormiert Sie Peter Stump von der Würth Logistics AG über alles Wissenswerte zu den INCOTERMS 2020

Lerninhalte 

Die rechtlichen Grundlagen bezüglich Kosten- und Gefahrenübergang werden erläutert.

Die Wahl der richtigen Lieferkonditionen wird vermit­telt und an Praxisbeispielen geübt.

Nutzen für die Teilnehmer 

  • Sie kennen die Vorteile der Anwendung der Incoterms®.
  • Sie können den Übergang von Kosten- und Gefahr im internationalen Warenverkehr definieren und ihre Abläufe entsprechend gestalten.
  • Sie wissen, wann welche Incoterms® Klauseln angewendet werden können.
  • Sie wissen, wie Sie Probleme bei der Steuerverrechnung (Einfuhr-umsatzsteuer und Mehrwertsteuerrückerstattung) oder bei Versicherungsfragen vermeiden.
  • Sie schaffen die Grundlage für eine vollständige Dokumentation für den Warenursprung.

Kosten:

Seminargebühr:  CHF 295.-

Die Gebühr beinhaltet die Kosten für das Onlineseminar und die elektronisch zur Verfügung gestellten Handouts.

Die Kosten für das ICC Handbuch Incoterms 2020 in höhe von CHF 65.- werden separt verrechnet.

Sind Sie interessiert? Dann können Sie sich HIER anmelden!

Freue mich Sie am 21.04.21 begrüssen zu können!

Auch EU-Unternehmen kämpfen mit dem BREXIT!

Die Jahrzehnte des EU Binnenmarktes ohne Zollgrenzen haben auch bei den Unternehmen in der EU das Zoll- und Freihandels-Know-how schwinden lassen.
Diese Wissenslücken werden nun zur Herausforderung!

Auch EU-Unternehmen kämpfen mit dem BREXIT!

Wer bisher nur im EU Binnenmarkt Warenlieferungen durchgeführt hat, musste sich häufig nicht mit Fragen des Zolls oder der Anwendung von Freihandelsabkommen beschäftigen.

Dann sind einem so banale Dinge wie eine Zolltarifnummer nicht vertraut. Das Verständnis für die Dokumentation der Lieferkette aus sicht des Freihandels mit Vorbelgen wie Ursprungsnachweisen und Lieferantenerklärungen fehlt.

…und wenn dann noch Listenregeln des Freihandelsabkommens interpretiert und angewendet werden sollen, ist bei vielen KMUs in der EU fertig lustig.

Genau dies ist nun der Fall. Nicht nur UK und die Unternehmen dort sind nicht auf die administrativen Hürden des BREIXT vorbereitet. Auch die Unternehmen in der EU sind nun “plötzlich” gefordert, weil die 4 Jahre Zeit vor dem Brexit nicht genutzt wurden um Know-how aufzubauen.

Hier einige “Home-Stories” aus dem Handelsblatt wie sich dies gerade auf der Festlandseite des Ärmelkanals anhört!

Die NEUE Zoll + MWST Revue ist da!

Die Ausgabe 01 / 2021 der ZOLL + MWST Revue mit neuen Schwerpunkten und neuem Layout ist ab sofort für Sie verfügbar!

Die Zoll + MWST Revue ist da!

 

Die Zoll + MWST Revue wird neben Zoll und Aussenhandel inskünftig zusätzlich den
gesamten Bereich der Mehrwertsteuer beleuchten, der von Moritz Seiler unter der Gesamtverantwortung von Regine Schluckebier geleitet wird.

Machen Sie sich Ihr eigenes Bild vom Zoll + MWST-Team, welches Ihnen auf der Who is who-Seite vorgestellt wird.

Was erwartet Sie in diesem Heft:

  • die wichtigen Änderungen im E-Commerce in der EU zum 1.7.2021
  • Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich
  • einen Beitrag zur den Grundlagen der Exportkontrolle
  • zollrechtliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sowie ein wichtiges Urteil des Bundesgerichts zur Mehrwertsteuer

Viel Spass beim lesen der NEUEN ZOLL + MWST Revue.

 

Aktualisierung EZV Merkblatt f. formal richtige Ursprungsnachweise

Die EZV aktualisiert wiederkehrend die Info zur Ausstellung formal richtiger Ursprungsnachweise.

 

Aktualisierung EZV Merkblatt f. formal richtige Ursprungsnachweise

 

Die aktuelle Änderung stammt vom 15.03.2021.

Die Änderungen sind im Text jeweils farblich markiert. Hier die Legenden für die Änderungen im laufenden Jahr.

Änderung 01.01.2021: Siehe orange markierte Bereiche
Änderung 09.02.2021: Siehe blau markierter Bereich
Änderung 15.03.2021: Siehe pink markierte Bereiche

Das vollständige Dokument und alle Links finden Sie HIER!

Zolldaten im Online-Handel müssen zukünftig vor dem Versand übermittelt werden!

Die Schweiz beteiligt sich am Import Control System 2 (ICS2) der Europäischen Union.

Zolldaten im Online-Handel müssen zukünftig vor dem Versand übermittelt werden!

 

Die Umsetzung der ICS2 Massnahmen erfolgt im Rahmen des Abkommens über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (ZESA), welches die EU und die Schweiz bereits 2009 geschlossen haben.

Die Umsetzung von ICS2 erfolgt durch die Eidgenössische Zollverwaltung im Rahmen des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT. Aktuell wird die erste Etappe von ICS2 im Bereich des Postverkehrs eingeführt.

Den vollständigen Bericht finden Sie  HIER!

Diagonale-Kumulation im Abkommen CH-UK

Im Zirkular der EZV vom 18.01.2021 wird auf die Kumulationsmöglichkeiten im Abkommen CH – UK hingewiesen.
Diagonale-Kumulation im Abkommen CH-UK

 

…dabei überrascht, dass es bereits die Möglichkeit der Diagonalen Kumulation mit verschiedenen Ländern gibt.

Die Voraussetzung dafür sind gleichlautenden Abkommen mit identischen Listenregeln, welche sowohl UK als auch die Schweiz mit den betreffenden Staaten geschlossen haben.

Weitere Infos finden Sie HIER!

Ich danke Ivan Micali von der Würth Logistics AG für den Hinweis.

Die Linksammlung zur Exportkontrolle ist aktualisiert! 

Im Mitgliederbereich der Webseite des FZV (www.f-z-v.org) finden Sie die Linksammlung “Weblinks Exportkontrolle” mit einer Vielzahl an Infos und Links zu offiziellen Webseiten von Behörden rund um den Globus!

Die Linksammlung zur Exportkontrolle ist aktualisiert!

Diese Informationen sind für alle FZV Mitglieder gratis zugänglich. Werden Sie Mitglied und profitieren Sie vom Know-How des Netzwerks.

Unsere Kolleginnen von der Serconec GmbH haben die Wissensplattform zur Exportkontrolle aktualisiert und alle Links auf den neuesten Stand gebracht.

Damit steht euch wieder ein umfangreicher Wissenspool zu fast allen Fragen der Exportkontrolle zur Verfügung.

Ich danke Stella Schwarz und Nadia Gartman (Serconec GmbH) herzlich für den Einsatz und das zur Verfügung gestellte Know-how.

Was gilt zum Thema Freihandel in Europa? 24.02.2021

Kennen Sie sich zum Thema Freihandel in Europa noch aus?

Sollten Sie den Überblick über die Zusammenhänge und Konstellationen zum Thema Freihandel in Europa verloren haben, gilt die alte Weisheit, dass ein Bild oft mehr sagt als 1000 Worte.

Was gilt zum Thema Freihandel in Europa?

Hoffe die bildliche Darstellung löst den einen oder anderen Konten!

Danke an Markus Tschugmell von der Hilti AG für die Weiterleitung der Info.

 

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