Ab dem 1.1.2022 sind alternativ auch die Übergangsregeln (revidierte Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens) auf weitere Staaten anwendbar.
Mit der Änderung des PEM-Übereinkommens wurden die Ursprungsregeln für die PEM Zone revidiert.
Die Mehrheit der Vertragsparteien, darunter auch die Schweiz, haben beschlossen, die revidierten Regeln übergansweise bilateral anzuwenden. Damit sollen die Unternehmen dieser Vertragsparteien schon von den revidierten Regeln des Übereinkommens profitieren können, wodurch die Verwaltung der Ursprungsregeln flexibler und einfacher wird.
Ab dem 01.01.2022 sind die revidierten PEM-Regeln nun auch für Serbien und Albanien anwendbar.
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