Zolldaten im Online-Handel müssen zukünftig vor dem Versand übermittelt werden!

Die Schweiz beteiligt sich am Import Control System 2 (ICS2) der Europäischen Union.

Zolldaten im Online-Handel müssen zukünftig vor dem Versand übermittelt werden!

 

Die Umsetzung der ICS2 Massnahmen erfolgt im Rahmen des Abkommens über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (ZESA), welches die EU und die Schweiz bereits 2009 geschlossen haben.

Die Umsetzung von ICS2 erfolgt durch die Eidgenössische Zollverwaltung im Rahmen des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT. Aktuell wird die erste Etappe von ICS2 im Bereich des Postverkehrs eingeführt.

Den vollständigen Bericht finden Sie  HIER!