EU ändert die Besteuerungsregeln im Onlinehandel!

Ab dem 01.01.2021 entfällt die  Einfuhrmehrwertsteuerbefreiung für geringwertige Waren bis 22 € .

Eine weitere Säule der Reform wird Unternehmen betreffen, die ihre Waren über Online-Marktplätze wie Amazon anbieten. Für Waren mit einem Wert unter 150 Euro, die aus einem Land ausserhalb der EU importiert werden, wird in Zukunft der Marktplatz selbst für den Einzug und die Zahlung der Mehrwertsteuer im Namen der Händler verantwortlich sein.

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