BREXIT News (Einfuhrabfertigung, Fristverlängerungen, Bewilligungen…)

Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und UK sind ab 01.01.2021 Zollformalitäten beim Warenverkehr zwischen der EU und dem UK zu erfüllen. Für eine Übergangsfrist von sechs Monaten sieht das UK Vereinfachungen bei der Einfuhr vor. Diese gelten jedoch nur für im UK ansässige Unternehmen.

Die EU und das Vereinigte Königreich (UK) beraten derzeit noch über ein Freihandelsabkommen.
Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen werden jedoch ab dem 01.01.2021 für Warenbewegungen zwischen EU und UK Zollformalitäten nötig sein.

Sowohl die deutschen Zollbehörden als auch die Behörden des UK informieren insbesondere auf ihren jeweiligen Internetseiten ausführlich über die Zollabwicklung ab 01.01.2021.

Allerdings richten sich die Informationen der Behörden nur an die im jeweiligen Gebiet ansässigen Unternehmen.

In der Praxis werden aber auch nach dem 31.12.2020 in der EU ansässige Unternehmen Waren ins UK liefern und umgekehrt im UK ansässige Unternehmer Waren in die EU verbringen.

Wir erläutern deshalb im Folgenden, was die neuen Regelungen zur Einfuhr in das UK für in der EU ansässige Unternehmen bedeuten.

Den vollständigen Bericht finden Sie HIER!

 

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