Ab sofort ist auf der Webseite der EZV unter R30 alles Wissenswerte zum Handelsabkommen Schweiz – Vereinigtes Königreich abrufbar.
Ebenfalls sind die Listenregeln über den TARES auffindbar.
Löst Ihre Aussenhandelsprobleme
Hier deshalb einige Links die bei der Informationsbeschaffung helfen können:
Auf der Webseite des SECO sind seit Mitte Dezember 2020, die aus Sicht von Unternehmen im Schweizer Wirtschaftsraum relevanten Informationen NEU aufbereitet worden. Ebenfalls ist ein Register mit FAQ eingerichtet, welches bei der Umsetzung hilft.
Weiter Infos zur Umsetzung findet man auch auf der Infoseite der GOV.UK und auf den Infoseiten der Zollbehörden der EU Mitgliedsstaaten.
…und sicherlich hilft auch noch das aktuelle Zierkular der EZV zum Inkrafttreten des Handelsabkommes CH – GM.
An der ersten Online Tagung der ER SBS ging es, neben dem Test eine Tagung über MS-Teams durchzuführen, um das Thema BREXIT.
Die Mitglieder der Gruppe tauschten sich über die Vorbereitungen für den bevorstehenden BREXIT aus.
Als Ergebnis konnten erste Stolpersteine, wie das Löschen von T-Dokumenten oder die Beantragung von Bewilligungen besprochen werden.
Interessant war auch das Vorgehen bei der Ermittlung des Meursing Codes, welches bei völlig unterschiedlicher Handhabung zum „richtigen“ Ergebnis führt.
Ich danke den Mitgliedern für die Teilnahmen und die aktive Diskussion.
Im FZV, dem unabhängigen Aussenhandelsnetzwerk der Schweiz, wissen wir schon was das neue Jahr bringen wird – zumindest einiges davon.
Wir haben das Programm für das bereits 14. Netzwerkjahr erstellt und freuen uns auf viele interessante und hilfreiche Kontakte und Veranstaltungen.
Alle Termine sind bereits online unter www.f-z-v.org oder im Programm FZV 2021
Dieses sehr spezielle 2020 neigt sich dem Ende zu. Ich vermute, die Meisten von Ihnen sind froh wenn’s vorbei ist und mit ihm dann hoffentlich auch der Dauergast COVID-19.
Auch wenn wir aktuell noch in der Situation sind, dass mit den Rezepten vom März 2020 gegen die Ausbreitung der Pandemie vorgegangen werden muss, sind doch Silberstreife am Horizont sichtbar.
Wie es aussieht, scheinen die Bemühungen einen Impfstoff zu finden erfolgreich zu sein. Wenn dem so ist, sollten wir im kommenden Jahr dann langsam wieder in eine NEUE, aber hoffentlich doch «normalere» Normalität zurückkehren können!
Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden uns kommendes Jahr sicher noch auf Trab halten. Gleichzeitig stehen grosse politische Änderungen an:
– die Administration Biden wird am 20. Januar 2021 die Arbeit aufnehmen.
– der BREXIT wir Realität und wir werden sehen, was das Hochziehen von
Grenzen tatsächlich für Konsequenzen hat.
– gleichzeitig tritt für den Schweizer Wirtschaftsraum das
Handelsabkommen mit UK in Kraft.
Wir sind mit der Vorbereitung für das FZV Programm 2021 ebenfalls gut vorangekommen. Dabei werden wir uns zum Jahresbeginn sicher noch auf Online-Angebote konzentrieren, wollen aber so rasch wie möglich wieder persönlich mit Ihnen in Kontakt treten.
Damit bleibt mir nur noch, mich bei Ihnen allen für die Treue zum Netzwerk, die aktive Mitarbeit in den diversen Gruppen und Expertenrunden und natürlich für die Teilnahmen an den Veranstaltungen zu bedanken.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben eine schöne Adventszeit, ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Herzliche Grüsse
Bernhard Mähr
Den Vollständigen Newsletter finden Sie HIER!
Die neue Zoll-Revue mit folgenden Themen:
Alle Infos sind wie immer, für FZV Mitglieder im Mitgliederberich abrufbar und nicht FZV Mitglieder können HIER das Vorzugsabo lösen!
Ungeachtet des Handelskonflikts mit den USA hat China mit 14 asiatisch-pazifischen Staaten das grösste Freihandelsabkommen der Welt abgeschlossen.
Das Abkommen verringert Zölle, legt gemeinsame Handelsregeln fest und erleichtert damit auch Lieferketten. Es umfasst Handel, Dienstleistungen, Investitionen, E-Kommerz, Telekommunikation und Urheberrechte.
RCEP steht für «Regional Comprehensive Economic Partnership».
Gerade vor dem Hintergrund des laufenden Handelskrieges mit den USA ist der Freihandelspakt ein grosser Erfolg für die kommunistische Führung in Peking.
Das RCEP Abkommen wurde im Rahmen des ASEAN Gipfels unterzeichnet. Die Administration Trump hatte übrigens bereits zum 3. Mal nicht am ASEAN Gipfel teilgenommen.
Es ist aber interessant zu sehen, dass wichtige Verbündete und Partern der USA wie Japan, Südkorea, Australien oder z.B: die Philippinen dem neuen Bündis beigetreten sind.
Den vollständigen Bericht lesen Sie HIER!
Die Kombination von grenzgeschützten Preisen für verarbeitete Agrarrohstoffe und rohstofforientierter Swissness-Regulierung zeigt sich immer mehr als Hemmnis für den Produktionsstandort Schweiz.
Dies nicht nur mit Blick auf die Rohstoffpreise, sondern auch hinsichtlich des hohen Administrativaufwands. Schweizer Sondervorschriften wie z.B. vom EU-Recht abweichende Vorgaben in der Deklaration der Zutatenherkunft sorgen ebenfalls für höhere Kosten.
Die drohende Annahme der Unternehmensverantwortungs-Initiative hätte weitere Zusatzkosten für Schweizer Produzenten zur Folge. So werden Rohstoffe wie z.B. Gummi arabicum auch aus afrikanischen Ländern importiert. Die neuen Sorgfaltsprüfungspflichten und die – je nach Ausgestaltung der Lieferantenbeziehung resultierenden – Haftungsrisiken der Initiative würden auch für unsere KMU gelten.
Bei einer Annahme müssten Schweizer Hersteller zusätzliche Überwachungsprozesse einführen, die Kosten des Produktionsstandorts Schweiz würden weiter steigen.
Die vollständige Medienmitteilung der Biscosuisse finden Sie HIER!
Die EU und das Vereinigte Königreich (UK) beraten derzeit noch über ein Freihandelsabkommen.
Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen werden jedoch ab dem 01.01.2021 für Warenbewegungen zwischen EU und UK Zollformalitäten nötig sein.
Sowohl die deutschen Zollbehörden als auch die Behörden des UK informieren insbesondere auf ihren jeweiligen Internetseiten ausführlich über die Zollabwicklung ab 01.01.2021.
Allerdings richten sich die Informationen der Behörden nur an die im jeweiligen Gebiet ansässigen Unternehmen.
In der Praxis werden aber auch nach dem 31.12.2020 in der EU ansässige Unternehmen Waren ins UK liefern und umgekehrt im UK ansässige Unternehmer Waren in die EU verbringen.
Wir erläutern deshalb im Folgenden, was die neuen Regelungen zur Einfuhr in das UK für in der EU ansässige Unternehmen bedeuten.
Den vollständigen Bericht finden Sie HIER!
Wie die Messeleitung im Mailing vom 30.10.2020 informiert, muss aufgrund der aktuellen Corona-Massnahmen die Fachmesse LOGISTICS & DISTRIBUTION 2020 auf den 26. – 27. Januar 2022 verschoben werden.
Dieser Entscheid hatte sich abgezeichnet und wird nach den neuen Massnahmen des Bundesrates vom 28.10.2020 unumgänglich.
Das vollständige Schreiben der Messeleitung finden Sie HIER!