Wie die aktualisierte Matrix zeigt, wird der Raum, indem die neuen PEM Regeln angewendet werden können nun doch grösser.
Mit Welchen Ländern die neuen PEM-Regeln nun bereits angewendet werden können, finden Sie in der aktualisierten MATRIX!
Löst Ihre Aussenhandelsprobleme
Mit Welchen Ländern die neuen PEM-Regeln nun bereits angewendet werden können, finden Sie in der aktualisierten MATRIX!
Mit dem Release vom 24.10.2021 werden unter anderem folgende Anpassungen vorgenommen:
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien
Am 1. November 2021 tritt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien
in Kraft.
Dies führt zu folgenden Auswirkungen im Bereich der Plausibilitätsprüfung.
Regel 167c: Die Regel wird mit dem Länderkürzel ID (Indonesien) ergänzt.
Neue Regel 364a: Die präferenzielle Einfuhrveranlagung von Palmöl aus Indonesien ist nur mit einer
Berechtigungsnummer (Code 917) möglich. Aus diesem Grund muss bei der Einfuhr neben dem Ursprungszeugnis auch die Berechtigungsnummer in der Zollanmeldung erfasst werden.
Die Vollständige Info der EZV finden Sie unter www.f-z-v.org in den News!
Ab dem Starttermin am 01. November sind allle Infos, wie immer, auf der Webseite der Zollverwaltung im R30 einsehbar.
Sollten Sie sich vorab schon Informieren wollen, dann finden Sie hier:
Viel Erfolg bei den Vorbereitungen und erfolgreiches „Freihandeln“!
Nach diversen informellen Updates freut es mich, dass Marianne Wittber von der LiCONiC AG sich entschieden hat dem FZV beizutreten.
Ich wünsche Frau Wittber viele interessante und hilfreiche Kontakte und freue mich auf unser nächstes persönliches Treffen.
Herzlich willkommen im FZV!
Im August 2021 wuchsen die Exporte gegenüber dem Vormonat um 2,1 Prozent (real: – 0,4 Prozent), womit sich der Aufwärtstrend fortsetzte.
Gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung liegen seit März dieses Jahres die Exporte insgesamt wieder über dem «Vor-Corona-Niveau». Derweil nahmen die Importe saisonbereinigt um 1,2 Prozent zu (real: + 0,2 Prozent). Hier hielt der positive Trend seit Ende letzten Jahres an.
In der Handelsbilanz resultierte mit einem Überschuss von 4,5 Milliarden Franken ein neuer monatlicher Rekord.
Alle Details zur Aussenhandelsstatistik der Schweiz August 2021 finden Sie Hier!
Das Team um Regine Schluckebier hat in der 3. Ausgabe der Zoll + MwSt. Revue 2021 wieder viel Wichtiges und Nützliches zum Aussenhandel zusammengetragen.
Sie können die aktuelle und natürlich auch alle bisherigen Ausgaben jetzt online einsehen!
Melden Sie sich im Mitgliederbereich an oder lösen Sie HIER ihr Abo!
Die Juristen haben mal wieder über die Vernunft gesiegt. Die Versuche den Übergang im PEM Abkommen von den alten, auf die neuen Regeln „PRAKTISCH“ zu gestalten sind gescheitert.
Hier ein Auszug aus dem Infoschreiben von EZV und SECO vom 13.08.2021:
Die erhoffte Durchlässigkeit zwischen dem aktuellen PEM-Übereinkommen und den revidierten Regeln, die in der Informationsnotiz vom 9. April 2021 erwähnt wurde, kann leider nicht zur Anwendung kommen.
Aus rechtlichen Gründen konnte mit der Europäische Kommission keine Lösung gefunden werden, um diese «Durchlässigkeit» ab dem Inkrafttreten der revidierten Regeln zu gewährleisten.
Somit sind wir ab dem 01.09.2021 statt mit einer Vereinfachung und dem Wegfall des EURO-MED Präferenznachweises mit eine zusätzliche Freihandelssystem konfrontiert, welches nun in den Systemen abgebildet und von den Wirtschaftsbeteiligten administriert werden muss.
Die revidierten Regelwerke finden Sie HIER!
Es lebe die Bürokratie!
Bedingt durch die Änderung der Agrareinfuhrverordnung ändern per 01.09.2021 die Zollansätze für Futtermittel, Ölsaaten und Getreide.
Die Details sind ab dem 01.09.2021 im Tares abrufbar.
Im Rahmen des bestehenden FHA werden Industriegüter (einschliesslich Fischereierzeugnisse) bereits heute zollfrei gehandelt.
Durch die Modernisierung des Abkommens ändert sich daran nichts.
Dafür umfasst das modernisierte Abkommen neu Zollkonzessionen für Landwirtschaftsprodukte, wie die Türkei sie anderen wichtigen Handelspartnern so etwa der EU zugesteht. Die Türkei aktualisiert ihre Zollkonzessionen für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte und gewährt der Schweiz durch die gleichzeitig zur Modernisierung des FHA erfolgte Revision des bilateralen Landwirtschaftsabkommens erstmals Konzessionen für nicht verarbeitete Landwirtschaftserzeugnisse.
So unterzeichnet die Türkei neue Konzessionen unter anderem für Milchprodukte wie Käse, Fleischzubereitungen, Fruchtsäfte, Kaffee, Tabak, Schokolade, Biskuits, Müesli und bestimmte Säuglingsnahrung.
Im Gegenzug gewährt die Schweiz einen Präferenzzugang für gewisse türkische Agrarprodukte wie Gurken und Cornichons, Olivenöl, Weizenbulgur, Nüsse, haltbar gemachte Kapern und Artischocken sowie Fruchtsäfte.
Alle Infos zu den Änderungen finden Sie HIER und auf der Webseite der Zollverwaltung!
Am Herbst Apéro des FZV erhalten wir einen ersten Erfahrungsbericht zur Besteuerung der Kleinsendungen in der EU. Dann beschäftigen wir uns mit den neuen PEM Regeln und nach einem kurzen Einblick in die Heat-Map und einem ebenfalls kurzen Ausblick zu den nächsten Events des FZV, gehts dann zum Apéro!
Nutzen Sie die Gelegenheit Ihr Netzwerk zu pflegen und neue Kontakte zu knüpfen.
Ich freue mich auf Ihren Besuch.
Alle Details zu Programm und Ort gibt’s wie immer im Flyer!