Am 7. Dezember 2023 verabschiedete der Gemischte PEM-Ausschuss die neuen und modernisierten Ursprungsregeln. Die Ursprungsregeln werden ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt.
Diese Änderung der Ursprungsregeln betrifft 24 Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens: die Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, die Färöer, die Türkiye, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina (diese Bezeichnung gilt nicht als Anerkennung eines Staates Palästina und berührt nicht die individuellen Standpunkte der Mitgliedstaaten in dieser Frage). Georgien, Republik Moldau, Ukraine, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo*.
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