Die Pan-Europa-Mittelmeer-Länder (PEM) haben sich darauf geeinigt, das volle Potenzial für den Handel in der Region zu erschließen

Am 7. Dezember 2023 verabschiedete der Gemischte PEM-Ausschuss die neuen und modernisierten Ursprungsregeln. Die Ursprungsregeln werden ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt.

Die Pan-Europa-Mittelmeer-Länder (PEM) haben sich darauf geeinigt, das volle Potenzial für den Handel in der Region zu erschließen

Diese Änderung der Ursprungsregeln betrifft 24 Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens: die Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, die Färöer, die Türkiye, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina (diese Bezeichnung gilt nicht als Anerkennung eines Staates Palästina und berührt nicht die individuellen Standpunkte der Mitgliedstaaten in dieser Frage). Georgien, Republik Moldau, Ukraine, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo*.

Den vollständigen Bericht und weitere Informationen finden Sie HIER!

Die EWAG initiiert im Rahmen der Partnerschaft in SmartLogistics die Expertenrunde Automatisierung!

Stand der Technik, Voraussetzungen zur Automatisierung, Prozessverständnis, Fachkräftemangel, Ergonomie, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit…sind Themen die alle Wirtschaftstreibenden beschäftigen und herausfordern.

 

Wir wollen die Betroffenen zusammenbringen und im Rahmen der Expertenrunde gemeinsam nach zukunftsträchtigen und nachhaltigen Lösungen suche.

Weitere Infos und den Flyer zur ER-Auto-Log finden Sie hier.

Bitte kontaktieren Sie mich einfach unter b.maehr@ewag.biz
oder Tel.: +41 79 736 05 94

Bernhard Mähr

Passar 1.0 – vom Test- in den Echtbetrieb!

Passar 1.0 - vom Test- in den Echtbetrieb!

 

Nach der Inbetriebnahme von Passar 1.0 am 1. Juni 2023 werden die Geschäftsfälle in den Bereichen Durchfuhr (bisher: Transit) und Ausfuhr schrittweise auf Passar umgestellt. Die Ecktermine wurden zwischen BAZG und Wirtschaft vereinbart.

Nach der erfolgreicher Durchführung von Pilotbetrieben stehen die Geschäftsfälle bereit für die produktive Nutzung.

  • Eröffnung internationale Durchfuhr bei einer schweizerischen Zollstelle (WP2)
  • Eröffnung internationale Durchfuhr im Domizilprozess als zugelassener Versender (WP3)

Alle Infos, Links und die Merkblätter für Spediteure und ZV finden Sie HIER!