Anpassung Tares per 01.06.2023

Per 01.06.2023 treten umfangreiche Änderungen beim Tares in Kraft.

Anpassung Tares per 01.06.2023

 

 Diese betreffen die Agrareinfuhren, Steuerungselemente für die Statistik, CITES und Anpassungen bedingt durch Passar 1.0

Im Schreiben vom 24.05.2023 informiert das BAZG über diverse Änderungen im Tares.

Neben Anpassungen bei den Zollansätzen für Agrarprodukte , werden Steuerungselement für die Statistik aufgehoben oder geändert.

Bei der Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES) wird die Verordnung angepasst.

Weiter führt das Projekt Passar 1.0 zu diversen Anpassungen bei Bezeichnungen, bei Bewilligungspflichten und zollrechtlichen Erlassen bei der Ausfuhr.

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