Start Freihandel mit Indonesien – wichtige Anpassungen im e-dec!

Zum Start des neuen Freihandelsabkommen mit Indonesien sind Anpassungen in e-dec Import & Export nötig.

Start Freihandel mit Indonesien - wichtige Anpassungen im e-dec!

 

Mit dem Release vom 24.10.2021 werden unter anderem folgende Anpassungen vorgenommen:

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien

Am 1. November 2021 tritt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien 
in Kraft.

Dies führt zu folgenden Auswirkungen im Bereich der Plausibilitätsprüfung.

Regel 167c: Die Regel wird mit dem Länderkürzel ID (Indonesien) ergänzt.

Neue Regel 364a: Die präferenzielle Einfuhrveranlagung von Palmöl aus Indonesien ist nur mit einer
Berechtigungsnummer (Code 917) möglich. Aus diesem Grund muss bei der Einfuhr neben dem Ursprungszeugnis auch die Berechtigungsnummer in der Zollanmeldung erfasst werden.

Die Vollständige Info der EZV finden Sie unter www.f-z-v.org  in den News!

Start Freihandel mit Indonesien am 01.11.2021

Das neue Freihandelsabkommen mit Indonesien tritt per 01.11.2021 in Kraft. Höchste Zeit sich vorzubereiten!

Start Freihandel mit Indonesien am 01.11.2021

Ab dem Starttermin am 01. November sind allle Infos, wie immer, auf der Webseite der Zollverwaltung im R30 einsehbar.

Sollten Sie sich vorab schon Informieren wollen, dann finden Sie hier:

Viel Erfolg bei den Vorbereitungen und erfolgreiches „Freihandeln“!