Zum Start des neuen Freihandelsabkommen mit Indonesien sind Anpassungen in e-dec Import & Export nötig.
Mit dem Release vom 24.10.2021 werden unter anderem folgende Anpassungen vorgenommen:
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien
Am 1. November 2021 tritt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien
in Kraft.
Dies führt zu folgenden Auswirkungen im Bereich der Plausibilitätsprüfung.
Regel 167c: Die Regel wird mit dem Länderkürzel ID (Indonesien) ergänzt.
Neue Regel 364a: Die präferenzielle Einfuhrveranlagung von Palmöl aus Indonesien ist nur mit einer
Berechtigungsnummer (Code 917) möglich. Aus diesem Grund muss bei der Einfuhr neben dem Ursprungszeugnis auch die Berechtigungsnummer in der Zollanmeldung erfasst werden.
Die Vollständige Info der EZV finden Sie unter www.f-z-v.org in den News!