Neue PEM Regeln am 01.09.2021

Statt der erhofften Vereinfachung, steigt die Komplexität bei der Anwendung der Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen)!

Neue PEM Regeln am 01.09.2021

 

Die Juristen haben mal wieder über die Vernunft gesiegt. Die Versuche den Übergang im PEM Abkommen von den alten, auf die neuen Regeln „PRAKTISCH“ zu gestalten sind gescheitert.

Hier ein Auszug aus dem Infoschreiben von EZV und SECO vom 13.08.2021:

Die erhoffte Durchlässigkeit zwischen dem aktuellen PEM-Übereinkommen und den revidierten Regeln, die in der Informationsnotiz vom 9. April 2021 erwähnt wurde, kann leider nicht zur Anwendung kommen.

Aus rechtlichen Gründen konnte mit der Europäische Kommission keine Lösung gefunden werden, um diese «Durchlässigkeit» ab dem Inkrafttreten der revidierten Regeln zu gewährleisten.

Somit sind wir ab dem 01.09.2021 statt mit einer Vereinfachung und dem Wegfall des EURO-MED Präferenznachweises mit eine zusätzliche Freihandelssystem konfrontiert, welches nun in den Systemen abgebildet und von den Wirtschaftsbeteiligten administriert werden muss.

Die revidierten Regelwerke finden Sie HIER!

Es lebe die Bürokratie!