Neue Importbestimmungen für „zusammengesetzte“ Produkte, dazu gehören Schokolade, Müesli, Backwaren…, gelten seit dem
Wie die Biscosuisse und die Chocosuisse in einem gemeinsamen Newsletter mitteilen, müssen beim Import in die EU neue veterinärrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.
Nach dem die Infoschreiben vom 30.März und 21. April einige Hektik und Verwirrung ausgelöst haben, folgt nun eine gemeinsame Präzisierung.
Für zusammengesetzten Lebensmittel sind, beim Import in die EU, neuen Importbescheinigungen erforderlich. Wer diese ausstellen muss, wo die Vorlagen zu finden sind und wie der Kontrollprozess definiert ist, finden Sie HIER!
Weiter gibt es eine Beilage zur Präzisierung seitens des BLV.