Praxisänderung in Bezug auf Ursprungswaren des UK, welche vor dem 01.01.2021
aus dem UK exportiert und in ein Zolllager in der Schweiz eingelagert wurden:
die präferenzielle Einfuhr (ganz oder als Teilsendung) kann basierend auf dem Ursprungsnachweis erfolgen, welcher anlässlich der Einlagerung der Waren vorlag.
Es ist nicht nötig, für solche Einfuhrsendungen einen nachträglich im UK ausgestellten Ursprungsnachweis vorzulegen.
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